Wir freuen uns über Deine Unterstützung

Egal ob Veranstaltungen, Infostände, Plakate oder Streumaterial, unsere Arbeit erfordert nicht nur ehrenamtlichen Einsatz, sondern auch finanzielle Unterstützung.
Wenn Du die Arbeit des Ortsverbands unterstützen möchtest, damit wir Limburgerhof etwas grüner machen können, kannst du ganz einfach eine Spende zukommen lassen.

Hinweis: Alle Spender*innen ab 50 Euro erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung, sofern uns eine Adresse vorliegt. Wir versenden diese stets zu Beginn eines neuen Jahres für die im Vorjahr getätigte Spende bzw. Spenden.

Natürlich kannst du uns auch gerne deine Spende per normaler Überweisung zukommen lassen:
B'90/Die Grünen OV Limburgerhof
IBAN: DE73 6709 0000 0000 1079 99
BIC: GENODE61MA2
VR Bank Rhein-Neckar eG

 

Vielen Dank für Deine Unterstützung! 

 

Steuerliche Informationen 

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in §34g und §10b Abs. 2 geregelt. 

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. 

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüberhinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. 

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

 

Außerdem findest Du weitere Informationen zum Thema "Spenden" unter www.gruene.de/service/spenden-und-transparenz

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